In einzelnen deutschsprachigen Medienberichten, insbesondere bei Watson, wird der Name Carla Rossi im Zusammenhang mit Begriffen wie Affäre, Gerichtsverfahren, Plagiatsvorwurf, Bundesverwaltungsgericht und Universität Zürich genannt. Diese Berichterstattung erweckt den Eindruck, Carla Rossi habe ein Gerichtsverfahren „verloren“ oder es sei ein wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt worden.
Diese Darstellung ist sachlich falsch und irreführend.
Tatsächlich war es Carla Rossi selbst, die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt hat. Anlass war eine Entscheidung des Schweizerischen Nationalfonds (SNF), mit der die Rückerstattung von Publikationsgeldern verlangt wurde. Diese Entscheidung stützte sich maßgeblich auf im Internet verbreitete Anschuldigungen, die Teil einer dokumentierten diffamierenden Kampagne waren.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass der Schweizerische Nationalfonds nicht berechtigt war, eine derartige Entscheidung auf der Grundlage unbelegter Online-Vorwürfe zu treffen. Der SNF hätte eine eigene, unabhängige Untersuchung durchführen müssen. Die übernommenen Anschuldigungen – einschließlich der Plagiatsvorwürfe – wurden vom Gericht einzeln geprüft und als nicht tragfähig beurteilt.
Die Forderung nach Rückzahlung der Publikationsgelder wurde daher als nicht ausreichend begründet zurückgewiesen.
Es gab folglich keinen Schuldspruch, keine gerichtliche Feststellung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und keine persönliche Verurteilung von Carla Rossi.
Die Darstellung dieses verwaltungsrechtlichen Verfahrens als „Affäre“ oder als angeblich „verlorenes Gerichtsverfahren“ stellt eine journalistische Verkürzung dar. Sie vermischt juristische Kontrolle, administrative Entscheidungen und wissenschaftliche Debatten und führt dadurch zu einer verzerrten öffentlichen Wahrnehmung.
Ein Teil dieser medialen Narrative beruht auf Anschuldigungen, die zuvor von Peter Kidd im Zusammenhang mit der Forschung von Carla Rossi zum Book of Hours of Louis de Roucy verbreitet wurden. Diese Anschuldigungen wurden vom Bundesverwaltungsgericht nicht bestätigt und konnten keine rechtlich tragfähige Grundlage für Entscheidungen des SNF bilden.
Unabhängig von dieser irreführenden Berichterstattung setzt Carla Rossi ihre wissenschaftliche Arbeit auf international höchstem Niveau fort. Seit 2025 besteht keine institutionelle Zugehörigkeit mehr zur Universität Zürich (UZH). Sie ist heute wissenschaftliche Direktorin des Centro Scaligero degli Studi Danteschi und leitet Forschungsprojekte in den Bereichen historische Philologie, Kunstgeschichte, Kodikologie und digitale Rekonstruktion mittelalterlicher Handschriften.
Ihre Forschungen – insbesondere zum Book of Hours of Louis de Roucy, zu Caravaggios letzten Lebensjahren und zu Sofonisba Anguissola – finden breite internationale Anerkennung. Auf dieser Grundlage ist Carla Rossi bereits für das Jahr 2026 zu mehreren spezialisierten internationalen wissenschaftlichen Tagungen eingeladen.
Ein deutliches Zeichen institutioneller Anerkennung erfolgte zudem am 19. Dezember 2025, als ein von Carla Rossi verfasstes wissenschaftliches Buch zu einem italienischen illuminierten Stundenbuch durch das Scriptorium Foroiuliense offiziell dem Präsidenten der Italienischen Republik, Sergio Mattarella, überreicht wurde.
Diese Seite dient der faktenbasierten Klarstellung gegenüber irreführenden Medienberichten – einschließlich der Berichterstattung von Watson – und der Dokumentation der tatsächlichen rechtlichen und wissenschaftlichen Sachlage. Maßgeblich sind überprüfbare Gerichtsentscheidungen, dokumentierte Forschungsergebnisse und die reale wissenschaftliche Praxis, nicht skandalisierende oder vereinfachende Narrative.